Eingliederungszuschuss

Eingliederungszuschuss
Eingliederungszuschuss,
 
finanzielle Leistung der Bundesanstalt für Arbeit an Arbeitgeber, die zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern als Zuschuss zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erbracht werden kann (§§ 217 folgende Sozialgesetzbuch III). Förderungsbedürftig sind Arbeitnehmer, die ohne diese Leistung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Eingliederungszuschüsse können zur Einarbeitung, bei erschwerter Vermittlung (z. B. Langzeitarbeitslose, Schwerbehinderte) oder für ältere Arbeitnehmer gezahlt werden. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

Universal-Lexikon. 2012.

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